Maskenpflicht in Praxen wird aufgehoben

Ab 01.02.2023 wird die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften aufgehoben.

Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-bayern-hebt-landeseigene-maskenpflichten-mit-ablauf-des-31-januar-auf-bayerns/

Neues aus der Welt der Osteopathie, Medizin und meiner Praxis

Beginn Masterstudium

Am 20.03.20 beginnt das berufsbegleitende zweijährige Studium zum Master of Science in Osteopathy an der International Academy of Osteopathy in...

Weiterlesen