COVID-19 und Urlaub - was Sie bei der Rückkehr beachten müssen

Die Stadtverwaltung Augsburg weißt auf ihrer Homepage darauf hin das 

"Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Wer wohnhaft in Augsburg ist, muss sich formlos mit vollständigem Namen, Anschrift und Kontakt unter kontaktpersonen.corona(at)augsburg.de an das Gesundheitsamt wenden.

Das Gesundheitsamt empfiehlt Reise-Rückkehrenden aus Gebieten mit erhöhten Fallzahlen zudem dringend, sich in den ersten 14 Tagen nach ihrer Rückkehr möglichst mehrmals durch ihren Hausarzt testen zu lassen."

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf folgender Seite: https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/gesundheit/coronavirus/infos-fuer-reiserueckkehrer

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